Sebastian Wagner
Ausschreibungen automatisch finden: Plattformen, Suchprofile und KI-Suche im Vergleich (Stand 2026)
Rund 2.500 neue Ausschreibungen pro Woche auf 227 Plattformen, im Median 22 Tage Frist: warum Bieter die Suche automatisieren müssen und was Portal-Alerts, Stichwortfilter und KI-Suche dabei leisten.
Ausschreibungen automatisch finden heißt: Ein System erfasst öffentliche Auftragsbekanntmachungen ohne tägliches Nachsehen, prüft sie gegen ein Suchprofil und meldet nur die Verfahren, die zu Ihrem Unternehmen passen. Drei Stufen gibt es dafür: die Benachrichtigung einer einzelnen Vergabeplattform, Ausschreibungsdienste mit Stichwort- und CPV-Filtern über viele Plattformen, und KI-Suchen, die jede Bekanntmachung inhaltlich mit dem Leistungsprofil eines Unternehmens abgleichen.
Warum Handarbeit nicht mehr reicht, zeigen die im Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic erfassten deutschen Bekanntmachungen des Jahres 2025, Stand 19. September 2026: 132.010 Wettbewerbsbekanntmachungen, also rund 2.500 pro Woche, auf 227 verschiedenen Plattform-Adressen allein in diesem Jahr und 576 seit 2022; die größte Adresse trägt 11,2 Prozent. Bei nationalen Verfahren liegen im Median 22 Tage zwischen Bekanntmachung und Angebotsfrist.
Dieser Beitrag erklärt aus Bietersicht, was eine automatische Ausschreibungssuche leisten muss, warum Stichwort-Alerts und CPV-Filter systematisch danebengreifen, wie Sie ein Suchprofil aufbauen und woran Sie erkennen, ob Ihre Suche vollständig ist. Grundlage sind die Vergabevorschriften und eigene Daten.
Was bedeutet automatische Ausschreibungssuche?
Eine automatische Ausschreibungssuche ist jede Einrichtung, die neue Bekanntmachungen ohne Ihr Zutun einsammelt und vorsortiert, damit Sie passende Ausschreibungen automatisch finden, statt sie zu suchen. Der Unterschied zwischen den drei Stufen liegt in zwei Fragen: Wie viele Plattformen deckt die Suche ab, und wonach entscheidet sie, ob ein Verfahren zu Ihnen passt. Die manuelle Suche steht in der Tabelle als Vergleichsmaßstab.
Methode | Abdeckung | Entscheidet nach | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
Manuelle Suche auf Vergabeplattformen | so viele Plattformen, wie Sie täglich öffnen | Ihrem Blick auf Titel und Kurzbeschreibung | Lücken an Urlaubs- und Stresstagen, späte Funde |
Benachrichtigung einer Plattform (Suchprofil, E-Mail) | nur diese Plattform | Stichwörtern, CPV-Codes, Region | Alles, was auf anderen Plattformen erscheint |
Ausschreibungsdienst (Aggregator) | viele Plattformen, Liste beim Anbieter erfragen | Stichwörtern, CPV-Codes, Region, Kategorien des Dienstes | Trefferlisten mit hohem Anteil unpassender Verfahren |
KI-Ausschreibungssuche (Matching gegen das Firmenprofil) | viele Plattformen, Liste beim Anbieter erfragen | dem Inhalt der Bekanntmachung im Abgleich mit dem Leistungsprofil | Passende Verfahren mit niedriger Bewertung, die niemand mehr öffnet |
Alle vier Methoden setzen auf denselben Angaben aus der Auftragsbekanntmachung auf: Bezeichnung und Kurzbeschreibung der Leistung, Ort der Leistungserbringung, Angebotsfrist und, wo vorhanden, CPV-Code.
Art und Umfang der Leistung, den Ort und die Angebots- oder Teilnahmefrist muss jede Auftragsbekanntmachung nach der UVgO enthalten (§ 28 Absatz 2 Nummer 5 und 10 UVgO) und soll sie nach der VOB/A enthalten (§ 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben e, f und o VOB/A). Den CPV-Code enthalten EU-weite Bekanntmachungen praktisch immer, nationale nicht immer. Die Unterschiede zwischen den Methoden entstehen erst bei der Frage, was das System mit diesen Angaben macht.
Warum lässt sich die Ausschreibungssuche nicht mehr von Hand erledigen?
Weil das Volumen jeden Tag über dem liegt, was ein Mensch neben dem Tagesgeschäft sichten kann. 132.010 Wettbewerbsbekanntmachungen im Jahr 2025 sind rund 2.500 pro Woche und im Durchschnitt mehr als 500 je Werktag (Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic, deutsche Bekanntmachungen 2025, Stand 19. September 2026). Selbst die kleinste der acht größten CPV-Abteilungen bleibt bundesweit dreistellig pro Monat, wie die Verteilung zeigt.
CPV-Abteilung (Haupt-CPV) | Wettbewerbsbekanntmachungen 2025 | pro Woche |
|---|---|---|
45 Bauarbeiten | 71.338 | 1.372 |
50 Reparatur- und Wartungsdienste | 8.221 | 158 |
71 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen | 7.951 | 153 |
34 Transportmittel und Erzeugnisse für die Verkehrsinfrastruktur | 4.153 | 80 |
90 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste | 3.235 | 62 |
79 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit | 2.614 | 50 |
72 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung | 2.056 | 40 |
48 Softwarepaket und Informationssysteme | 1.905 | 37 |
Ein IT-Dienstleister, der bundesweit anbietet, muss also jede Woche rund 75 neue Verfahren aus den Abteilungen 72 und 48 beurteilen, dazu die IT-Anteile in Bau-, Wartungs- und Beratungsverfahren, die unter anderen Codes laufen. Ein Bauunternehmen in Bayern sieht allein in der Abteilung 45 mindestens rund 160 neue Verfahren pro Woche (8.176 im Jahr 2025 mit kodiertem bayerischem Erfüllungsort; Verfahren ohne Kodierung nicht mitgezählt).
Die zweite Grenze ist die Frist. Zwischen Bekanntmachung und Angebotsfrist lagen 2025 im Median 26 Tage (116.669 Wettbewerbsbekanntmachungen mit auswertbarer Frist, das heißt Frist am oder nach dem Bekanntmachungstag und höchstens 365 Tage danach). Bei den nationalen Verfahrensarten waren es 22 Tage, und 43,6 Prozent dieser Verfahren ließen höchstens 21 Tage; 14,0 Prozent höchstens 14 Tage.
Das entspricht dem Recht: Die VOB/A verlangt im nationalen Bereich nur eine ausreichende Angebotsfrist, auch bei Dringlichkeit nicht unter zehn Kalendertagen (§ 10 Absatz 1 VOB/A), die UVgO eine angemessene Frist (§ 13 Absatz 1 UVgO).
EU-weite Verfahren lassen mehr Zeit: Im offenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Bekanntmachung, bei elektronischer Angebotsabgabe um fünf Tage verkürzbar (§ 15 Absatz 2 und 4 VgV). In den Daten liegt der Median für EU-Verfahrensarten bei 33 Tagen; nur 3,9 Prozent ließen höchstens 21 Tage.
Rechnen Sie den Verzug dagegen. Wer Plattformen einmal pro Woche durchsieht, findet eine Bekanntmachung im Mittel dreieinhalb Tage nach ihrer Veröffentlichung und verliert bei einer nationalen Frist von 22 Tagen ein Sechstel der Bearbeitungszeit. Wer alle zwei Wochen sucht, verliert im Mittel eine Woche, also fast ein Drittel. Bei den 14 Prozent der nationalen Verfahren mit höchstens zwei Wochen Frist verliert der Zweiwochenrhythmus im Mittel mindestens die Hälfte der Frist, im ungünstigsten Fall die ganze.
Der Aufwand lohnt sich, weil der Wettbewerb dünner ist, als viele Bieter annehmen. Der Europäische Rechnungshof stellte für EU-weit bekannt gemachte Verfahren im gesamten Binnenmarkt fest, dass der Anteil der Verfahren mit nur einem Angebot von 23,5 Prozent im Jahr 2011 auf 41,8 Prozent im Jahr 2021 gestiegen ist, bei im Mittel 3,2 statt 5,7 Bietern je Verfahren (Sonderbericht 28/2023, Ziffer 36).
In den deutschen Zuschlagsbekanntmachungen des Jahres 2025 für Verfahren mit einem Los, die die Zahl der Angebote nennen (36.527), ging in 16,2 Prozent genau ein Angebot ein und in 32,3 Prozent höchstens zwei; der Median liegt bei vier Angeboten. In rund einem Drittel der Verfahren mit einem Los treffen Sie also auf höchstens zwei Angebote.
Auf wie vielen Plattformen erscheinen öffentliche Ausschreibungen?
Auf 576 verschiedenen Internetadressen seit 2022, davon 227 mit Bekanntmachungen im Jahr 2025, gezählt nach der Adresse der Vergabeplattform, über die das Verfahren läuft; 123.231 der 132.010 Wettbewerbsbekanntmachungen 2025 nennen eine solche Adresse, und alle folgenden Anteile beziehen sich auf diese 123.231. Darunter sind Landesportale, Vergabemarktplätze, kommerzielle Plattformen, eigene Portale großer Auftraggeber und Internetseiten von Kommunen und Versorgern, die nur gelegentlich ausschreiben.
Die größte Adresse trägt 11,2 Prozent, die drei größten zusammen 25,9 Prozent. Für die Hälfte der Bekanntmachungen brauchen Sie acht Plattformen, für 80 Prozent 20, für 90 Prozent 32 und für 95 Prozent 45. Auf 164 der 227 Adressen erschienen weniger als 100 Bekanntmachungen im ganzen Jahr, und welche Adresse im nächsten Jahr das eine passende Verfahren trägt, weiß vorher niemand.
Plattform-Adresse | Wettbewerbsbekanntmachungen 2025 | Anteil an den 123.231 mit Plattform-Adresse |
|---|---|---|
evergabe.de | 13.824 | 11,2 % |
dtvp.de | 9.621 | 7,8 % |
subreport-elvis.de | 8.433 | 6,8 % |
evergabe-online.de | 8.151 | 6,6 % |
meinauftrag.rib.de | 7.837 | 6,4 % |
vergabemarktplatz.brandenburg.de | 6.788 | 5,5 % |
vergabe.niedersachsen.de | 5.718 | 4,6 % |
deutsche-evergabe.de | 5.213 | 4,2 % |
bund.vergabe24.de | 3.729 | 3,0 % |
vergabe-westfalen.de | 3.575 | 2,9 % |
Plätze 11 bis 20 zusammen | 26.070 | 21,2 % |
Plätze 21 bis 227 zusammen | 24.272 | 19,7 % |
Quelle: Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic, deutsche Bekanntmachungen 2025, Stand 19. September 2026. Gezählt sind Internetadressen, nicht Anbieter: Einige Anbieter betreiben mehrere Adressen, und viele Landes- und Auftraggeberportale laufen auf derselben Software.
Die Zersplitterung folgt aus dem Vergaberecht. Die EU-Schwellenwerte liegen seit dem 1. Januar 2026 bei 5.404.000 Euro für Bauaufträge und 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber (140.000 Euro für das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien, 432.000 Euro für Sektorenauftraggeber wie Stadtwerke; § 106 GWB in Verbindung mit den Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150 und 2025/2152).
Ab diesen Werten gilt die EU-weite Pflicht: Der Auftraggeber muss die Auftragsbekanntmachung in der Regel EU-weit im Tenders Electronic Daily (TED) veröffentlichen lassen (§ 37 Absatz 1 und § 40 Absatz 2 VgV; für Bauaufträge § 12 EU Absatz 3 VOB/A). National darf er erst nach der Veröffentlichung auf TED oder 48 Stunden nach deren Eingangsbestätigung veröffentlichen (§ 40 Absatz 3 VgV).
Unterhalb der Schwellenwerte ist die EU-weite Veröffentlichung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausdrücklich freiwillig (§ 40 Absatz 4 VgV). Auftragsbekanntmachungen sind auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen zu veröffentlichen (§ 28 Absatz 1 UVgO); für Bauleistungen nennt die VOB/A beispielhaft Tageszeitungen, amtliche Veröffentlichungsblätter oder unentgeltlich nutzbare Internetportale (§ 12 Absatz 1 Nummer 1 VOB/A). Welche Plattform ein Landkreis, ein Zweckverband oder eine Stadtwerke-Gesellschaft wählt, entscheidet, soweit Landesrecht nichts vorgibt, jede Stelle selbst, und viele Länder betreiben eigene Vergabeportale.
Wie groß dieser Teil ist, zeigen die Verfahrensarten: Von den 117.966 Wettbewerbsbekanntmachungen 2025, die einer Verfahrensart der VOB/A, der UVgO oder der VgV zugeordnet sind, entfielen 96.213 (81,6 Prozent) auf die nationalen Verfahrensarten Öffentliche Ausschreibung (allein 93.411), Beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe, und 21.753 (18,4 Prozent) auf EU-Verfahrensarten wie das offene Verfahren.
Wer nur TED beobachtet, sieht also rund ein Fünftel der Verfahren mit zugeordneter Verfahrensart und mindestens ein Sechstel aller 132.010 Wettbewerbsbekanntmachungen, sofern Auftraggeber nationale Verfahren nicht freiwillig zusätzlich dort veröffentlichen lassen, was § 40 Absatz 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausdrücklich erlaubt.
In Gesprächen mit Bietern klingt das so: Ein Bid-Manager verwaltet die Zugangsdaten für Dutzende Portale in einem Passwortsafe, weil viele Länder und große Auftraggeber eigene Plattformen betreiben, die sich zu unterschiedlichen Bedingungen freischalten lassen. Eine automatische Ausschreibungssuche muss diese Fläche abdecken, sonst automatisiert sie nur den Ausschnitt, den Sie ohnehin kennen.
Warum liefern Stichwort-Alerts falsche oder zu wenige Treffer?
Wer Ausschreibungen über Stichwörter filtert, scheitert in beide Richtungen: Ein Alert, der nur den Titel prüft, übersieht Verfahren, deren Titel den Begriff nicht enthält; ein Alert auf Titel und Beschreibung meldet Verfahren, in denen der Begriff nur beiläufig vorkommt. Beides lässt sich in den Bekanntmachungen des Jahres 2025 messen, indem man zählt, wo ein Begriff steht.
Begriff | im Titel | nur in der Beschreibung | Anteil, den ein Titel-Alert verpasst |
|---|---|---|---|
Photovoltaik | 375 | 295 | 44 % |
Glasfaser | 51 | 138 | 73 % |
Gebäudereinigung oder Unterhaltsreinigung | 636 | 498 | 44 % |
Software | 888 | 1.526 | 63 % |
Quelle: Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic, deutsche Wettbewerbsbekanntmachungen 2025, Stand 19. September 2026; Zeichenfolgensuche in Titel und Beschreibung ohne Berücksichtigung von Groß- und Kleinschreibung.
Erweitert man den Alert auf Titel und Beschreibung, kippt das Problem in die andere Richtung. Der Begriff Software steht 2025 in 1.526 Bekanntmachungen nur in der Beschreibung. Von diesen zusätzlichen Treffern tragen 364 den Haupt-CPV 45 Bauarbeiten und 149 den Haupt-CPV 50 Reparatur- und Wartungsdienste, zusammen 513, aber nur 352 die IT-Abteilungen 72 und 48; 428 tragen gar keinen CPV-Code. Die Erweiterung bringt einem Softwarehaus also mehr Bau- und Wartungsverfahren als IT-Verfahren ein.
Das deckt sich mit dem, was Bieter berichten. Wer ISO als Stichwort hinterlegt, um Zertifizierungsaufträge zu finden, bekommt das Feuerwehrgerätehaus gemeldet, weil im Kleingedruckten eine ISO-Norm als Vorgabe steht. Wer auf mehreren Plattformen Stichwörter pflegt, erhält täglich E-Mails mit langen Trefferlisten, in denen fast alles unpassend ist, und liest sie irgendwann nicht mehr. Und wer nach einem Bauteil sucht, das nur im Leistungsverzeichnis steht, findet die Ausschreibung gar nicht, weil Plattformsuchen in der Regel Titel und Kurzbeschreibung durchsuchen, nicht die Vergabeunterlagen.
Der letzte Punkt ist der wichtigste. Die Zahlen oben messen nur den Unterschied zwischen Titel und Beschreibung. Was oft nur in den Vergabeunterlagen steht, etwa die Einzelheiten der Eignungsanforderungen, Mindestanforderungen an die Leistung und Ausschlusskriterien, erreicht ein Alert auf Bekanntmachungsebene nicht. Wo diese Angaben liegen und wie Sie sie früh finden, erklärt unser Beitrag zu KO-Kriterien in Vergabeunterlagen.
Warum reicht ein CPV-Filter nicht aus?
Ein CPV-Filter reicht nicht, weil der CPV-Code eine Einschätzung der Vergabestelle ist, keine Eigenschaft der Leistung, und weil er oft zu grob vergeben wird. Von den 210.870 Wettbewerbs- und Zuschlagsbekanntmachungen des Jahres 2025 mit Haupt-CPV tragen 72.511 (34,4 Prozent) nur den Abteilungscode, bei Bauverfahren laufen 41,8 Prozent als nacktes 45000000-7 (Auswertung im Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic, Stand 15. September 2026).
Dazu kommt die Mehrfachvergabe: 47,9 Prozent der Verfahren mit Haupt-CPV tragen mehr als einen Code, und ein Drittel der Bauverfahren führt die Abteilung 71 (Architektur- und Ingenieurleistungen) als Nebencode, fast immer als Teil eines festen Satzes aus vier Abteilungscodes; Ingenieurbüros, die 71 als Nebencode abfragen, holen sich damit Bauverfahren in die Trefferliste.
Für Ihr Suchprofil folgt daraus: Filtern Sie über CPV-Abteilungen nur grob vor, nie als einziges Kriterium, und rechnen Sie damit, dass ein feiner Code Verfahren ausblendet, die nur mit sechs Nullen klassifiziert sind. Aufbau, Liste der 45 Abteilungen und die häufigsten Fehlzuordnungen stehen in unserem Beitrag CPV-Codes erklärt.
Wie richten Sie eine automatische Ausschreibungssuche ein?
Eine automatische Ausschreibungssuche richten Sie in sieben Schritten ein, die für jede der drei Stufen gelten. Nach unserer Erfahrung kostet die Einrichtung einen halben Tag und die Sichtung zehn Minuten am Tag.
Schritt 1: Schreiben Sie Ihr Leistungsprofil in ganzen Sätzen. Was Sie liefern, in welchen Regionen, für welche Auftraggeber, in welcher Größenordnung, mit welchen Referenzen, und was Sie ausdrücklich nicht anbieten. Dieses Profil ist die Vorlage für jede Methode: Aus ihm leiten Sie Stichwörter, CPV-Abteilungen und Ausschlüsse ab, und eine KI-Suche liest es direkt.
Schritt 2: Legen Sie die Region über den Ort der Leistungserbringung fest. Er gehört in jede Auftragsbekanntmachung (§ 28 Absatz 2 Nummer 5 UVgO; § 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e VOB/A); in 114.047 der 132.010 Wettbewerbsbekanntmachungen 2025 ist er als NUTS-Region kodiert (86,4 Prozent). Wählen Sie Ihre Bundesländer und die angrenzenden, und lassen Sie Verfahren ohne kodierten Erfüllungsort zu, sonst fehlt Ihnen rund ein Siebtel der Bekanntmachungen.
Schritt 3: Grenzen Sie über zwei bis vier CPV-Abteilungen ein und ergänzen Sie Stichwörter aus dem Profil, immer mit Synonymen und Schreibvarianten. Gebäudereinigung und Unterhaltsreinigung, Photovoltaik und PV-Anlage, Glasfaser und Breitband sind in den Bekanntmachungen verschiedene Begriffe für dieselbe Nachfrage.
Schritt 4: Führen Sie eine Negativliste. Leistungen, die Sie nicht erbringen, Regionen, in die Sie nicht fahren, Verfahrensarten, an denen Sie nicht teilnehmen. Bei Stichwortsystemen sind Ausschlüsse nach unserer Erfahrung der wirksamste Hebel gegen Trefferlisten voller Fremdverfahren.
Schritt 5: Stellen Sie die Suche auf täglich. Bei einem Median von 22 Tagen Angebotsfrist im nationalen Bereich kostet ein wöchentlicher Suchrhythmus im Mittel ein Sechstel der Bearbeitungszeit, ein vierzehntägiger fast ein Drittel. Die Bekanntmachungen des Jahres 2025 verteilen sich nahezu gleichmäßig über die fünf Werktage (17,5 bis 20,7 Prozent je Tag), ein Fünftel erschien freitags; ein Alert am Montagmorgen reicht also nicht.
Schritt 6: Sichten Sie täglich in drei Stufen (passt, prüfen, nein) und tragen Sie bei jedem Treffer der Stufe passt sofort die Angebotsfrist und die Frist für Bieterfragen in den Kalender ein. Die Angebots- oder Teilnahmefrist gehört in jede Bekanntmachung (§ 28 Absatz 2 Nummer 10 UVgO; § 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben n und o VOB/A), weitere Fristen stehen oft nur in den Unterlagen.
Schritt 7: Prüfen Sie einmal im Quartal die Vollständigkeit. Zuschlagsbekanntmachungen (87.891 im Jahr 2025) zeigen, welche Verfahren in Ihrem Segment vergeben wurden. Suchen Sie darin nach Aufträgen, die Sie hätten sehen müssen, und passen Sie Profil, Stichwörter und Plattformliste an.
Was ist eine KI-Ausschreibungssuche und was ändert sie?
Eine KI-Ausschreibungssuche gleicht jede neue Bekanntmachung, und wo verfügbar die Vergabeunterlagen, inhaltlich mit dem Leistungsprofil eines Unternehmens ab, statt Zeichenfolgen und Codes zu vergleichen. Das Ergebnis ist eine Bewertung mit Begründung, die sagt, warum ein Verfahren passt oder nicht. Sprachmodelle können das in der Regel, weil sie den Unterschied zwischen einem IT-Sicherheitskonzept und einem Löschfahrzeug erkennen, auch wenn in beiden Texten das Wort Sicherheit steht.
Drei Fehlerquellen der Stichwortsuche verschwinden damit: der Begriff, der nur beiläufig vorkommt; der Titel, der die Leistung nicht nennt (oben: 44 bis 73 Prozent verpasste Treffer je Begriff); und der CPV-Code, der zu grob oder falsch vergeben ist (34,4 Prozent der Verfahren nur mit Abteilungscode). Eine vierte bleibt: die Abdeckung. Eine KI, die nur einen Teil der Plattform-Adressen liest, bewertet nur diesen Teil. Fragen Sie jeden Anbieter nach der Plattformliste, bevor Sie über die Qualität der Bewertung sprechen.
In neuer Form bleibt der Fehler zweiter Art. Jede Vorsortierung, ob Stichwort oder KI, stuft manche passenden Verfahren zu niedrig ein; beim Stichwort fehlen sie in der Liste, bei der KI stehen sie mit niedriger Bewertung darin, und in beiden Fällen öffnet sie niemand mehr. Verlangen Sie deshalb eine Begründung zu jeder Bewertung, ziehen Sie regelmäßig Stichproben aus den niedrig bewerteten Treffern und melden Sie Fehlbewertungen zurück. Ein System, das aus dieser Rückmeldung nichts lernt, bleibt eine Stichwortsuche mit besserer Oberfläche.
Was Tender Republic daran anders macht
Tender Republic ist eine automatische Ausschreibungssuche der dritten Stufe: Die Plattform filtert nicht über CPV-Codes und Stichwörter, sondern gleicht jede neu erfasste Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen inhaltlich mit dem Leistungsprofil Ihres Unternehmens ab, bewertet sie mit 1 bis 3, jeweils mit Begründung und Fundstelle, und lernt aus jeder Rückmeldung zu einem Fehltreffer. Wie das aussieht, zeigen wir auf der Startseite.
Woran erkennen Sie, ob Ihre automatische Suche vollständig ist?
Ob eine automatische Ausschreibungssuche vollständig ist, erkennen Sie an drei Prüfungen, die bei jeder Methode und jedem Anbieter funktionieren.
Erstens die Plattformliste: Legen Sie sie neben die Tabelle oben. 45 Adressen decken 95 Prozent der Bekanntmachungen 2025 mit Plattform-Adresse ab; fehlen die Landesportale Ihrer Region oder die Plattform Ihres größten Auftraggebers, ist die Suche in Ihrem Segment unvollständig, egal wie viele Plattformen der Anbieter insgesamt nennt.
Zweitens die Rückwärtsprobe: Nehmen Sie zehn Zuschlagsbekanntmachungen aus Ihrem Segment aus dem letzten Quartal und prüfen Sie, ob die zugehörigen Wettbewerbsbekanntmachungen bei Ihnen angezeigt wurden, und mit welcher Bewertung. Jeder Fund, der fehlt oder als unpassend eingestuft war, ist ein Datenpunkt für Ihr Profil.
Drittens der Verzug: Vergleichen Sie das Bekanntmachungsdatum mit dem Zeitpunkt, an dem die Suche das Verfahren gemeldet hat. Mehr als ein Tag Verzug kostet bei nationalen Fristen messbar Bearbeitungszeit. Beachten Sie dabei, dass dasselbe EU-weite Verfahren auf TED und auf der nationalen Plattform an verschiedenen Tagen erscheinen kann: National darf es erst nach der Veröffentlichung auf TED erscheinen oder 48 Stunden nach der Bestätigung, dass die Bekanntmachung bei der EU eingegangen ist (§ 40 Absatz 3 VgV).
Häufige Fragen zur automatischen Ausschreibungssuche
Kann ich Ausschreibungen kostenlos automatisch finden?
Ja, mit Grenzen. Viele Vergabeplattformen bieten nach Registrierung Suchprofile mit E-Mail-Benachrichtigung an, und TED ist für EU-weite Verfahren frei zugänglich. Sie decken damit aber nur die jeweilige Plattform ab; für 80 Prozent der Bekanntmachungen 2025 mit Plattform-Adresse wären 20 Plattformen mit je eigenem Profil nötig, und die Filterlogik bleibt Stichwort und CPV.
Wie schnell muss eine automatische Ausschreibungssuche neue Bekanntmachungen melden?
Innerhalb eines Tages. Bei nationalen Verfahren lagen 2025 im Median 22 Tage zwischen Bekanntmachung und Angebotsfrist, bei 14,0 Prozent höchstens 14 Tage. Jeder Tag Verzug fehlt am Ende bei der Kalkulation, den Nachweisen und den Bieterfragen.
Findet ChatGPT öffentliche Ausschreibungen?
Nicht als laufende Suche. Allgemeine Sprachmodelle beobachten keine Vergabeplattformen, durchsuchen allenfalls auf Anfrage einzelne Seiten und haben keinen laufend aktualisierten Bestand an Bekanntmachungen. Sie helfen beim Schreiben des Leistungsprofils, beim Finden von Synonymen und beim Lesen einzelner Unterlagen. Was Sie dabei hochladen dürfen, erklärt unser Beitrag Vergabeunterlagen in die KI.
Was gehört in ein Suchprofil für Ausschreibungen?
Ein Leistungsprofil in ganzen Sätzen, die Erfüllungsorte als Bundesländer, zwei bis vier CPV-Abteilungen, Stichwörter mit Synonymen, eine Negativliste und die Auftragsgrößen, die Sie stemmen können. Bei einer KI-Suche ersetzt das Leistungsprofil die Stichwörter; die anderen Angaben bleiben als Rahmen.
Muss ich mich trotzdem auf den Vergabeplattformen registrieren?
Für die Teilnahme ja, für das Lesen nicht. Die Bekanntmachung nennt eine elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können (§ 29 Absatz 1 UVgO; § 11 Absatz 3 VOB/A), und für den Zugang zu Bekanntmachung und Unterlagen darf der Auftraggeber keine Registrierung verlangen (§ 11 Absatz 6 VOB/A). Bieterfragen, Nachrichten der Vergabestelle und die Angebotsabgabe laufen dagegen in der Regel über ein Konto auf der Plattform des Verfahrens. Die automatische Suche entscheidet, welche Verfahren Sie öffnen; teilnehmen müssen Sie auf der Plattform.
Quellen
§§ 15, 37 und 40 VgV, gesetze-im-internet.de; § 106 GWB, gesetze-im-internet.de
§§ 8, 13, 28 und 29 UVgO; §§ 3, 10, 11, 12 und 12 EU VOB/A, vergabevorschriften.de
Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150 und 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinien 2014/25/EU und 2014/24/EU im Hinblick auf die Schwellenwerte 2026 und 2027, eur-lex.europa.eu
Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 28/2023: Öffentliches Auftragswesen in der EU, Ziffer 36, eca.europa.eu
Eigene Daten: im Ausschreibungsverzeichnis von Tender Republic erfasste deutsche Bekanntmachungen 2025 (132.010 Wettbewerbs- und 87.891 Zuschlagsbekanntmachungen), Stand 19. September 2026; CPV-Auswertung Stand 15. September 2026
Stand: 19. September 2026. Die EU-Schwellenwerte gelten für 2026 und 2027. Die VOB/A ist für den nationalen Bereich (Abschnitt 1) in der unveränderten Fassung 2019 zitiert, für EU-weite Bauvergaben gilt seit dem 8. September 2026 die Ausgabe 2026; die UVgO gilt in der Fassung von 2017. Eigene Zahlen beziehen sich auf das Kalenderjahr 2025 und werden jährlich neu ausgewertet. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.