Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tender Republic GmbH
§ 1 Allgemeines
Diese AGB der Tender Republic GmbH, (nachfolgend „Tender Republic“) finden ausschließlich bei solchen Verträgen Anwendung, die Tender Republic mit Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögengelten (nachfolgend „Kunde“ genannt) für die Bereitstellung von Tender Republic als Software as a Service (SaaS) in der Tender Republic Cloud.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsverhältnisses, es sei denn, Tender Republic stimmt der Einbeziehung ausdrücklich zu.
Dieses Zustimmungsbedürfnis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn Tender Republic in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Vertragspartners in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss
Alle Angebote von Tender Republic erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden als verbindlich gekennzeichnet. Sie sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zu Bestellungen.
Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden Angebote einen Auftrag, so kommt ein Vertrag – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Tender Republic zustande (ausreichend auch per E-Mail). In allen anderen Fällen erfolgt der Abschluss des Vertrags spätestens durch Ausführung der Services. Sofern eine Auftragsbestätigung durch Tender Republic erfolgt, ist für den Inhalt des Vertrages, insbesondere für den Umfang der Services sowie die Lieferzeit bzw. sonstige Leistungsfristen, allein diese maßgebend.
Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.
Tender Republic kommt mit einer Leistungspflicht erst dann in Verzug, wenn der Kunde Tender Republic zuvor schriftlich abgemahnt und erfolglos eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat.
Tender Republic stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf den Service mittels internetbasierten Dash-Board zuzugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten zu nutzen. Der Funktionsumfang des Service, die Service Level, die technischen Nutzungsvoraussetzungen und weitere Details sind in der Produktbeschreibung für den jeweiligen Service festgelegt.
Tender Republic wird die Services gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der hierin festgelegten Servicequalität und Service Level erbringen. Die Angaben in der Produktbeschreibung sind indes nicht als Beschaffenheitsgarantie für die jeweiligen Services zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als solche in der Produktbeschreibung bezeichnet werden.
Der jeweilige Service wird in einem Rechenzentrum zur Nutzung und zum Abruf für den Kunden bereitgestellt. Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die Services ist der Routerausgang des von Tender Republic genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarkomponenten, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist Tender Republic nicht verantwortlich. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Vertrages und liegt allein in der Verantwortung des Kunden
Tender Republic ist berechtigt, die Services an die aktuelle technische Entwicklung oder aufgrund von Gesetzesänderung, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den Services von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten der Services zu ändern. Soweit eine solche Anpassung die Services aus der Sicht des Kunden nicht nur verbessert, sondern hierdurch der in der Produktbeschreibung spezifizierte Leistungsumfang reduziert oder für den Kunden in unzumutbarer Weise geändert wird, hat Tender Republic die Anpassung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrer Durchführung dem Kunden schriftlich anzukündigen und dem Kunden eine entsprechend angepasste Produktbeschreibung zu überlassen. Wenn der Kunde gegenüber Tender Republic der Änderung nicht schriftlich binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für zwischen Tender Republic und dem Kunden bestehende Verträge ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung der Produktbeschreibung maßgeblich. Auf diese Folge wird Tender Republic den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Änderung nicht akzeptiert, sind sowohl Tender Republic als auch der Kunde dazu berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
Soweit nicht ausdrücklich in der Produktbeschreibung oder im jeweiligen Vertrag vereinbart, schuldet Tender Republic keine weiteren Services, insbesondere keine Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und/ oder Schulungsleistungen. Weitere Angaben zu den Services, z.B. in Prospekten, auf Internetseiten oder im Rahmen von mündlichen Präsentationen, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Services, sofern diese Angaben nicht ausdrücklich auch in der Produktbeschreibung genannt werden.
§ 3 Leistungsgegenstand, Leistungserbringung
Tender Republic gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das Recht des Zugangs und der vertragsgemäßen Nutzung der jeweiligen Services für die vertragsgegenständlichen Geschäftszwecke des Kunden.
Tender Republic stellt dem Kunden Benutzerdokumentation in ausdrücklich vereinbartem Umfang zur Verfügung. Weitere Dokumentation ist nicht geschuldet.
Tender Republic ist nicht verpflichtet, die Vereinbarkeit der vom Kunden gestellten, inhaltlichen Anforderungen an die von Tender Republic zu erbringenden Leistungen mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen, sowie Verstößen gegen das Patentrecht zu prüfen.
Tender Republic weist den Kunden jedoch auf Rechtsbrüche hin, sobald Tender Republic ein solcher bekannt wird und der Hinweis keine Pflichtverletzung darstellt. Beratungspflichten von Tender Republic bestehen nur, soweit solche ausdrücklich vereinbart sind.
Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Zeitzone Berlin, Central European Time/Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ).
Leistungen von Tender Republic gelten nur insofern und insoweit als garantiert, wie das Wort „Garantie“ oder „garantierte Leistung“ ausdrücklich und in deren Zusammenhang fällt.
Relative und/oder absolute Fixtermine sind nur solche, die ausdrücklich als „Fixtermin“ oder „Fixtermine“ bezeichnet sind.
§ 4 Vergütungsansprüche
Die geschuldete Vergütung umfasst die Vergütung für die Bereitstellung des Services während der Vertragslaufzeit im vertragsgemäßen Zustand.
Die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Vergütung versteht sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Zölle, soweit diese anfallen.
In Rechnung gestellt Vergütungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen, beginnend mit Rechnungserhalt, zur Zahlung fällig.
Tender Republic ist berechtigt, bei Verzug Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens, bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Allgemeine Nebenpflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm beigebrachte Daten und Informationen richtig, vollständig und zweckmäßig sind; Tender Republic obliegen insofern keine aktiven Prüfungspflichten.
Der Kunde ist verpflichtet, Tender Republic unverzüglich auf etwaige Mängel oder Lücken bei der Leistungserbringung hinzuweisen, sofern und sobald er hiervon Kenntnis nimmt.
Der Kunde unterstützt Tender Republic bei Prüfungen, ob Software ausschließlich in dem Umfang genutzt wird, wie diesem Rechte eingeräumt wurden. Auf entsprechende Nachfrage von Tender Republic erteilt der Kunde innerhalb angemessener Frist entsprechende Selbstauskünfte mit nachvollziehbaren Nachweisen über den Nutzungsumfang.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
Tender Republic haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Tender Republic übernommenen Garantie.
Verletzt Tender Republic eine wesentliche Pflicht leicht fahrlässig, so ist die Haftung von Tender Republic der Höhe nach begrenzt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vertragstypischen und für Tender Republic vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
Die verschuldensunabhängige Haftung von Tender Republic für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB), ist ausgeschlossen.
Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die Tender Republic ausdrücklich übernommen hat, haftet Tender Republic für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
Im Übrigen ist jegliche Schadensersatzhaftung von Tender Republic, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Organe und Vertreter von Tender Republic.
Bei Verlust von Daten haftet Tender Republic nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
§ 7 Nutzungsumfang
Die vorgenannten Zugangs- und Nutzungsrechte sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Die Regelungen gelten entsprechend für durch Tender Republic bereitgestellte Updates und Upgrades der Services.
Die Services dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden.
Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die jeweiligen Services zugreifen und die vereinbarten Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Tender Republic Software, den zugehörigen IT-Services oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen in der Tender Republic Cloud erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung der Services bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tender Republic.
Der Kunde darf die Services insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Service oder Teile davon zu vervielfältigen oder die Services zu veräußern, zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
Tender Republic behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Marken, Know-how und sonstigen gewerblichen Schutzrechten vor, die für die jeweiligen Services bestehen bzw. die im Zusammenhang mit der Nutzung der Services entstehen.
Tender Republic räumt dem Kunden jedoch das einfache Recht ein, Arbeitsergebnisse räumlich und zeitlich unbeschränkt und vertrags- und bestimmungsgemäß zu nutzen.
§ 8 Abwerbeverbot
Mitarbeiter von Tender Republic, die im Rahmen des Vertrages für den Kunden tätig waren, dürfen bis 6 (sechs) Monate nach Abschluss dieser Tätigkeit nur mit Zustimmung von Tender Republic vom Kunden aktiv und/oder passiv für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter abgeworben werden. Maßgeblich für den Beginn der Sechsmonatsfrist ist der tatsächliche Abschluss der Tätigkeit (also nach vollständiger Abwicklung) oder die Beendigung des Vertrages, wobei der spätere Zeitpunkt maßgeblich ist.
§ 9 Change Request
Jede Vertragspartei ist jederzeit berechtigt, der anderen Vertragspartei den Abschluss eines Change Request vorzuschlagen.
Während der Verhandlung eines Change Request leistet Tender Republic gemäß den geltenden Abreden weiter. Wünscht der Kunde die vorübergehende Einstellung der vertragsgemäßen Leistungserbringung bis zum Abschluss der Verhandlungen, so hat er dies Tender Republic mitzuteilen.
Aufgrund der Durchführung eines Change Request anfallende Mehraufwände von Tender Republic sind vom Kunden zusätzlich und aufwandsbezogen zu vergüten.
§ 10 Geheimhaltung/Geschäftsgeheimnisse
Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
bei Übermittlung offenkundig oder dem Vertragspartner bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind;
dem Kunden ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind; oder
der Kunde ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung nach Absatz 1 gilt außer in den Fällen des § 5 GeschGehG auch dann nicht, soweit der Kunde gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Kunde Tender Republic unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Behörden- oder Gerichtsentscheidung über die daraus folgende Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird der Kunde im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handeln, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.
§ 11 Verfügbarkeit, SLA
Tender Republic stellt dem Kunden die Software auf Servern von Tender Republic über eine Internetverbindung zu 98,5 % pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die somit zulässige Nicht-Verfügbarkeit der Software in Höhe von 1,5 % pro Kalenderjahr steht nur für ungeplante, nicht vorhersehbare und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Tender Republic angesetzte Ausfälle (z.B. Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Bedienbarkeit) zur Verfügung.
Ist eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten von Tender Republic zumindest mitursächlich für eine Verfügbarkeitseinschränkung, ist die hieraus resultierende Nicht-Verfügbarkeit der Software unzulässig. Ausgenommen von der Verfügbarkeit sind ferner geplante Unterbrechungen aufgrund notwendiger Wartung und Updates, die aus notwendigen technischen oder sicherheits-relevanten Gründe erfolgen und die Durchführung der jeweiligen Wartung, des Einspielens des jeweiligen Updates oder die Durchführung der jeweiligen Reparatur nicht ausschließlich auf Grund eines Umstandes notwendig ist, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch Tender Republic beruht.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Tender Republic berechtigt, sämtliche im System verbliebenen Daten und Informationen des Kunden ersatzlos zu löschen.
§ 12 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Softwarezugangsdaten, insbesondere Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifizierungs-Sicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer und/oder Dritte weiterzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software, auf die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen.
Der Kunde ist ferner verpflichtet es zu unterlassen,
die Software ohne Zustimmung von Tender Republic im Quell- und/oder Objektcode zu ändern, zu bearbeiten, zu dekompilieren, sofern und soweit er hierzu nicht aufgrund § 69e UrhG oder der ausdrücklichen Zustimmung durch Tender Republic berechtigt ist,
Funktionen oder Prozesse der Software und des Systems vertrags- bzw. bestimmungswidrig zu nutzen, nutzen zu lassen oder eine solche Nutzung zu unterstützen,
sich selbst oder Dritten Zugang zu nicht für ihn bestimmte Daten zu verschaffen,
die Software missbräuchlich zu nutzen, insbesondere rechts- oder sittenwidrigen oder solche Inhalte einzustellen oder auf solche Inhalte durch Hyperlink zu verweisen, die gegen Rechte Dritter verstoßen oder rechtswidrig sind (z.B. Verstöße gegen Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht),
in die Datennetze, Server, Programme und Programmteile oder sonstige Systemkomponenten von Tender Republic unbefugt einzudringen oder zu nutzen und
§ 13 Datenschutz
Die Parteien werden, die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.
Sofern und soweit Tender Republic im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird Tender Republic die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
Tender Republic ist während der Geltung des Vertrages - im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen - berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden, die zur Durchführung dieses Vertrages benötigt werden (z.B. zur Abrechnung von Leistungen), zu nutzen.
§ 14 Referenzen / Öffentlichkeitsarbeit
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Tender Republic den Namen, das Unternehmenslogo sowie eine allgemeine Beschreibung des Projekts oder der Nutzung der Tender Republic Software als Referenz im Rahmen von Präsentationen, Angeboten, öffentlichen Ausschreibungen, Marketingunterlagen und auf der Unternehmenswebsite verwendet.
Eine Veröffentlichung sensibler oder vertraulicher Inhalte (z. B. Daten, interne Unterlagen, spezifische Kundensysteme oder Kennzahlen) ist ausgeschlossen.
Der Kunde kann der Nutzung als Referenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Tender Republic widersprechen. Im Falle des Widerspruchs wird Tender Republic die Referenz innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Mitteilung entfernen bzw. nicht weiterverwenden.
Tender Republic ist berechtigt, Logos oder Namen von Kunden zur Darstellung der Marktaktivität („Customer Portfolio“) zu nutzen, soweit kein Widerspruch vorliegt.
§ 15 Nutzung von KI-gestützten Funktionen
Soweit Tender Republic dem Kunden Funktionen bereitstellt, die ganz oder teilweise auf künstlicher Intelligenz („KI“) beruhen, dienen die von der KI erzeugten Inhalte, Vorschläge oder Analysen ausschließlich der Unterstützung der Nutzer.
Die Ergebnisse der KI stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte, fachlichen Empfehlungen oder automatisierten Entscheidungen dar. Sie sind vom Nutzer vor Verwendung stets auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen.
Der Kunde bleibt für die Beurteilung, Entscheidung und Umsetzung der auf Grundlage von KI-Ergebnissen getroffenen Maßnahmen allein verantwortlich.
Tender Republic übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf der ungeprüften Übernahme oder Weiterverwendung von durch die KI generierten Inhalten beruhen, es sei denn, Tender Republic hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaft bereitgestellt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von Tender Republic.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München. Tender Republic hat auch das Recht, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
Vertragssprache ist Deutsch. Bei paralleler Verwendung anderer Sprachen und Widersprüchlichkeiten zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist der deutsche Wortlaut der betreffenden Regelungen entscheidend.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: 01.01.2026